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   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08 (https://dejure.org/2009,22701)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.08.2009 - 12 A 361/08 (https://dejure.org/2009,22701)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. August 2009 - 12 A 361/08 (https://dejure.org/2009,22701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 11 K 978/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.09.2003 - 5 C 33.02

    Familiäre Vermittlung der deutschen Sprache; deutsche Sprache, familiäre

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    vgl. zu dieser Anforderung: BVerwG, Urteil vom 4. September 2003 - 5 C 33.02 -, BVerwGE 119, 6 ff.
  • BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85

    Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 - 9 C 318.85 u.a. -, NVwZ 1986, 928 (930); OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 12 A 2268/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 12 A 2268/06

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1986 - 9 C 318.85 u.a. -, NVwZ 1986, 928 (930); OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 12 A 2268/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 12 A 3497/06

    Erteilung eines Aufnahmebescheids; Erfordernis familiärer Vermittlung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    Hinsichtlich der pauschalen Behauptung in der Begründung des Zulassungsantrags, wer in der Lage sei, den Ablauf eines Gesprächs durch Bestimmung der Themen selbst zu führen, sei in der Lage, "weit über ein einfaches Gespräch in deutscher Sprache zu führen, was sich im übrigen auch aus den Aufzeichnungen des Sprachtesters" und aus dem Vermerk des Sprachtesters, "Bereits am Anfang der Anhörung versuchte der Antragsteller die Gesprächsführung zu übernehmen und ein Gespräch aufzuzwingen", ergebe, fehlt es an einer substantiierten Darlegung, dass der Kläger tatsächlich (entgegen der sich aus dem Sprachtestprotokoll ergebenden unzureichenden Deutschkenntnisse) in der Lage ist, ein jederzeit abrufbares, vgl. dazu: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2004 - 2 A 4661/03 - vom 7. Juli 2005 - 14 A 4569/04 - vom 17. Februar 2006 - 12 A 388/04 - vom 26. April 2007 - 12 A 4477/06 - vom 31. Januar 2008 - 12 A 3497/06 -, nicht hinsichtlich bestimmter Themen vorbereitetes einfaches Gespräch auf Deutsch i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG zu führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2004 - 2 A 4661/03

    Ablehnung einer Anerkennung als deutscher Volkszugehöriger aufgrund mangelnder

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    Hinsichtlich der pauschalen Behauptung in der Begründung des Zulassungsantrags, wer in der Lage sei, den Ablauf eines Gesprächs durch Bestimmung der Themen selbst zu führen, sei in der Lage, "weit über ein einfaches Gespräch in deutscher Sprache zu führen, was sich im übrigen auch aus den Aufzeichnungen des Sprachtesters" und aus dem Vermerk des Sprachtesters, "Bereits am Anfang der Anhörung versuchte der Antragsteller die Gesprächsführung zu übernehmen und ein Gespräch aufzuzwingen", ergebe, fehlt es an einer substantiierten Darlegung, dass der Kläger tatsächlich (entgegen der sich aus dem Sprachtestprotokoll ergebenden unzureichenden Deutschkenntnisse) in der Lage ist, ein jederzeit abrufbares, vgl. dazu: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2004 - 2 A 4661/03 - vom 7. Juli 2005 - 14 A 4569/04 - vom 17. Februar 2006 - 12 A 388/04 - vom 26. April 2007 - 12 A 4477/06 - vom 31. Januar 2008 - 12 A 3497/06 -, nicht hinsichtlich bestimmter Themen vorbereitetes einfaches Gespräch auf Deutsch i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG zu führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 388/04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    Hinsichtlich der pauschalen Behauptung in der Begründung des Zulassungsantrags, wer in der Lage sei, den Ablauf eines Gesprächs durch Bestimmung der Themen selbst zu führen, sei in der Lage, "weit über ein einfaches Gespräch in deutscher Sprache zu führen, was sich im übrigen auch aus den Aufzeichnungen des Sprachtesters" und aus dem Vermerk des Sprachtesters, "Bereits am Anfang der Anhörung versuchte der Antragsteller die Gesprächsführung zu übernehmen und ein Gespräch aufzuzwingen", ergebe, fehlt es an einer substantiierten Darlegung, dass der Kläger tatsächlich (entgegen der sich aus dem Sprachtestprotokoll ergebenden unzureichenden Deutschkenntnisse) in der Lage ist, ein jederzeit abrufbares, vgl. dazu: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2004 - 2 A 4661/03 - vom 7. Juli 2005 - 14 A 4569/04 - vom 17. Februar 2006 - 12 A 388/04 - vom 26. April 2007 - 12 A 4477/06 - vom 31. Januar 2008 - 12 A 3497/06 -, nicht hinsichtlich bestimmter Themen vorbereitetes einfaches Gespräch auf Deutsch i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG zu führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - 12 A 1901/07
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    Dazu, dass eine Zulassung dann, wenn eine Entscheidung in jeweils selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, voraussetzt, dass im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt und gegeben sein muss: OVG NRW, Beschlüsse vom 28. März 2007 - 12 A 998/05 -, vom 6. August 2007 - 12 A 1901/07 -, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und vom 23. März 2009 - 12 A 2057/08 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - 12 A 998/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    Dazu, dass eine Zulassung dann, wenn eine Entscheidung in jeweils selbständig tragender Weise mehrfach begründet ist, voraussetzt, dass im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt und gegeben sein muss: OVG NRW, Beschlüsse vom 28. März 2007 - 12 A 998/05 -, vom 6. August 2007 - 12 A 1901/07 -, jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und vom 23. März 2009 - 12 A 2057/08 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2008 - 12 A 1547/07

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheids; Feststellung der notwendigen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    - 12 A 1547/07 - Beschluss vom 4. September 2006 - 12 A 3558/05 -, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 12 A 4477/06
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2009 - 12 A 361/08
    Hinsichtlich der pauschalen Behauptung in der Begründung des Zulassungsantrags, wer in der Lage sei, den Ablauf eines Gesprächs durch Bestimmung der Themen selbst zu führen, sei in der Lage, "weit über ein einfaches Gespräch in deutscher Sprache zu führen, was sich im übrigen auch aus den Aufzeichnungen des Sprachtesters" und aus dem Vermerk des Sprachtesters, "Bereits am Anfang der Anhörung versuchte der Antragsteller die Gesprächsführung zu übernehmen und ein Gespräch aufzuzwingen", ergebe, fehlt es an einer substantiierten Darlegung, dass der Kläger tatsächlich (entgegen der sich aus dem Sprachtestprotokoll ergebenden unzureichenden Deutschkenntnisse) in der Lage ist, ein jederzeit abrufbares, vgl. dazu: OVG NRW, Beschlüsse vom 5. November 2004 - 2 A 4661/03 - vom 7. Juli 2005 - 14 A 4569/04 - vom 17. Februar 2006 - 12 A 388/04 - vom 26. April 2007 - 12 A 4477/06 - vom 31. Januar 2008 - 12 A 3497/06 -, nicht hinsichtlich bestimmter Themen vorbereitetes einfaches Gespräch auf Deutsch i. S. v. § 6 Abs. 2 Satz 3 BVFG zu führen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - 12 A 3558/05

    Anforderungen für ein Führen eines einfachen Gesprächs auf Deutsch i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 2057/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 1 A 1842/12

    Beihilfefähigkeit von angemessenen Aufwendungen für eine stationäre Behandlung in

    vgl. zu diesen Anforderungen allgemein aus der ständigen Rechtsprechung etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1997 - 8 B 2.97 -, Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 = juris, Rn. 2, m.w.N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Oktober 2007 - 12 A 2425/07 -, juris, Rn. 14 f., vom 17. August 2009 - 12 A 361/08 -, juris, Rn. 17, vom 24. April 2009 - 1 A 979/07 - und vom 7. September 2011 - 1 A 1405/09 -, jeweils n.v.
  • VG Köln, 06.04.2011 - 7 K 1005/10

    Vorauusetzungen für den Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides an eine

    Eine weitere Beweiserhebung drängte sich daher nicht auf, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17.08.2009 - 12 A 361/08 - .
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